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Barbara von Rütte veröffentlicht Beitrag in Handkommentar zur Genfer Flüchtlingskonvention

Barbara von Rütte

Setzen Staaten das Recht auf Einbürgerung gemäss den Anforderungen der Genfer Flüchtlingskommission angemessen um? Diese und weitere Fragen diskutiert Barbara von Rütte in einem Beitrag im «GFK Genfer Flüchtlingskonvention Handkommentar». Der Handkommentar wurde von Constantin Hruschka im Nomos Verlag veröffentlicht und ist im Frühjahr 2022 erschienen.

Das Recht auf Einbürgerung gemäss Artikel 34 der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 steht im Fokus von Barbara von Rüttes Beitrag. Dabei zeigt die Juristin, dass die Staaten bei der Umsetzung des Rechts auf Einbürgerung hinter den Anforderungen der Flüchtlingskonvention zurückbleiben und Flüchtlinge beim Erwerb der Staatsangehörigkeit im Schutzstaat oft benachteiligt werden. Bei Flüchtlingen, die nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können, würde so der Zweck des Artikels – der Erwerb der Staatsangehörigkeit als dauerhafte Lösung – missachtet. In ihrem Beitrag bespricht von Rütte allgemein die Auslegung von Art. 34 GFK und spezifisch die Rechtslage und Praxis in der Schweiz. Der Beitrag wird ergänzt durch zwei weitere Länderteile zu Deutschland und Österreich, verfasst von Constantin Hruschka und Leonhard Call.

Der «GFK Genfer Flüchtlingskonvention Handkommentar» erschließt das gesamte Recht der Flüchtlingskonvention. Die internationale Diskussion und Rechtsprechung zum Flüchtlingsbegriff, zu Refoulement und zur Rechtsstellung von Flüchtlingen werden auf dem aktuellen Stand aufgearbeitet. Dabei macht der Kommentar deutlich, welcher Standard durch die GFK vorgegeben ist und welche möglichen Widersprüche sich zwischen GFK, dem Unionsrecht und dem nationalen Recht von Deutschland, Österreich und der Schweiz ergeben. Der Handkommentar wurde von Constantin Hruschka im Frühjahr 2022 herausgegeben und ist im Nomos Verlag erschienen.

Barbara von Rütte ist Postdoktorandin am Europainstitut der Universität Basel. Sie hat an der Universität Bern zur Regulierung von Staatsbürgerschaft im internationalen Recht promoviert und ist unter den Mitgliedern der Eidgenössischen Migrationskommission. Ihre Forschungsschwerpunkte sind Staatsbürgerschaftsrecht und -theorie, und insbesondere Staatenlosigkeit, Rechtspersönlichkeit und Zugehörigkeit, Migrationsrecht sowie internationale Menschenrechte.

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