Plenarsaal, Europainstitut
EU-Recht und bilaterales Recht nach der Lissaboner Revision
Der Vertrag von Lissabon hat das Recht der Europäischen Union tief greifend verändert, was auch für Verträge mit Drittstaaten wie der Schweiz Folgen hat. Letzteres wird etwa durch die Ablehnung des SWIFT-Abkommens zwischen der EU und den USA durch das Europäische Parlament illustriert. Für das bilaterale Recht mit der Schweiz zeichnet sich schon jetzt ab, dass die gestärkte Rolle des Europäischen Parlaments im Vertragsabschlussverfahren Konsequenzen haben wird. In einem Land wie der Schweiz ist das EU-Recht aber nicht nur über den Umweg via die bilateralen Verträge relevant, sondern es gibt auch Rechtsgebiete, die in der Praxis von Anwaltskanzleien und Unternehmen von unmittelbarer Bedeutung sind, z.B. das Vertragsrecht, das Wettbewerbsrecht und das Steuerrecht.
Die Weiterbildungsveranstaltung nimmt nach einer knappen, allgemeinen Einführung zum Vertrag von Lissabon diese drei Gebiete ins Visier und befasst sich mit den Änderungen, welche der Vertrag von Lissabon hier gebracht hat. Dabei sollen in der Diskussion auch spezifische Fragen und Anliegen aus dem Publikum zur Sprache kommen. Die Folgen der Revision für die bilateralen Verträge zwischen der EU und der Schweiz bilden sodann ein weiteres Thema.
Die Veranstaltung richtet sich an Personen aus Anwaltschaft und Unternehmen sowie Organisationen, die mit dem EU-Recht und/oder dem bilateralen Recht zu tun haben, insbesondere mit dem Vertragsrecht, dem Wettbewerbsrecht und dem Steuerrecht.
Tagungsleitung: Prof. Dr. Christa Tobler, LL.M., Europainstitut der Universität Basel
Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Bozena Hagen, Assistentin im Fachbereich recht, gerne zur Verfügung (Tel. 061 317 97 67, email: Bozena.Hagen@unibas.ch).
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