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Mark-Anthony Schwestermann im SRF: Überarbeitete Triagerichtlinien sind altersdiskriminierend
Mark-Anthony Schwestermann hat die Triagerichtlinien für COVID-19-Patienten kritisiert, weil sie hochaltrige Personen diskriminieren. Die Kritik war erfolgreich: Die bisher starren Altersgrenzen wurden aufgeweicht. Gegenüber dem SRF erklärt er seinen Standpunkt. Auszüge aus dem Interview wurden in der Sendung SRF Rundschau ausgestrahlt.
Frühere Entwürfe des Regelwerks hatten vorgesehen, Menschen über 85 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen nicht in die Intensivpflegestationen (IPS) einzuweisen. Nach der Überarbeitung werden diese Patienten in der IPS behandelt, wenn sie im Alltag selbstständig leben. Schwestermann sieht auch in den neuen Regeln weiterhin Altersdiskriminierung. Die Verfassung verbiete es, Menschen allein wegen ihres Alters zu benachteiligen. Dies aber schrieben die Triagerichtlinien vor und damit seien sie unzulässig. Einzig der individuelle Gesundheitszustand dürfe ausschlaggebend sein.
Mark-Anthony Schwestermann ist Advokat und wissenschaftlicher Mitarbeiter im vom SNF-geförderten Projekt «Altersdiskriminierung im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht». Zu seinen Forschungsinteressen zählen das Arbeits- und das Sozialversicherungsrecht.
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