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Historische Forschung: IKRK und Universität Basel unterzeichnen Absichtserklärung
Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) und die Universität Basel haben ein Verständigungsprotokoll unterzeichnet, das Basler Forschenden den Zugang zu historischen Dokumenten des IKRK erleichtert.
Die Vizepräsidentin des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK), Christine Beerli, und der Rektor der Universität Basel, Prof. Antonio Loprieno, haben am 8. Mai 2014 ein Verständigungsprotokoll unterzeichnet, das die wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen den beiden Institutionen in den Bereichen der historischen Forschung und der humanitären Aktion stärken soll.
Das Protokoll schafft einen Rahmen, um Forschern der Universität Basel den Zugang zu den Archiven des IKRK zu erleichtern. Umgekehrt macht die Universität ihre Studierenden und akademische Partner auf die Quellen, Bibliotheken und Rechercheinstrumente des IKRK aufmerksam. Das Europainstitut der Universität Basel und die Abteilung Archive und Informationsmanagement des IKRK sind beauftragt, das Abkommen umzusetzen.
«Eine der wichtigsten Herausforderungen für eine moderne Universität ist ihre Beziehung mit den Akteuren der Zivilgesellschaft. Deshalb ist es für die Universität Basel ein Privileg, dass sie vom IKRK ausgewählt wurde, um gemeinsame wissenschaftliche Projekte zu entwickeln», erklärt Rektor Antonio Loprieno.
Zugang zu Archiven aus den Sechziger- und Siebzigerjahren
Im Januar 2015 wird das IKRK seine Archive aus der Zeit von 1966–1975 für externe Forscherinnen und Forschern zugänglich machen. Dieser Zeitpunkt ist eine günstige Gelegenheit, um die Zusammenarbeit mit akademischen Institutionen zu verstärken, indem für Forschende, die zum Beispiel doktorieren oder eine Masterarbeit schreiben, der Zugang zu den Dokumenten über die Aktivitäten des IKRK erleichtert wird.
«Das IKRK will der Forschung, die auf Grundlage seiner Archive durchgeführt wird, mehr Aufmerksamkeit widmen, indem es den Historikern, Politologen und anderen Analytikern in einer umfassenderen Weise Gehör schenkt, die das IKRK zum Gegenstand ihrer Studie wählen», erläutert IKRK-Vizepräsidentin Christine Beerli.
Gemäss dem Reglement, das den Zugang zu den Archiven regelt, belegt das IKRK interne Dokumente und allgemeine Dossiers mit einer vierzigjährigen Schutzfrist. Dossiers, die persönliche oder medizinische Daten enthalten sowie allgemeine Dateien, Listen und Dokumente des Zentralen Suchdienstes des IKRK mit einer Schutzfrist von 60 Jahren.
Das Abkommen mit der Universität Basel, das am internationalen Tag des Roten Kreuz und des Roten Halbmond unterschrieben wurde, ermöglicht den beiden Institutionen den Beginn eines vielversprechenden Austauschs. Es soll zu neuen Publikationen im Bereich des humanitären Rechts und der humanitären Aktionen führen, welche über die Erforschung der Vergangenheit ein besseres Verständnis der heutigen Konflikte ermöglichen.
Weitere Auskünfte
Prof. Dr. Madeleine Herren-Oesch, Universität Basel, Europainstitut Basel, Tel. +41 61 317 97 67, E-Mail: madeleine.herren-oesch@clutterunibas.ch