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NZZ-Kommentar: Christa Tobler plädiert für Schweizer Pragmatismus in den Beziehungen zur EU

Christa Tobler

Bild: Christa Tobler; rechts Gebäude des Gerichtshofs der Europäischen Union, Quelle: sprklg, Wikimedia Commons (CC BY-SA 2.0)

Gegner eines Institutionellen Rahmenabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) argumentieren häufig, dieses schränke die Schweizer Handlungsfreiheit ein. In einem Gastkommentar in der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) erinnert Prof. Dr. Christa Tobler an die Vorteile, die eine solche Vereinbarung mit sich bringt. Der Beitrag ist am 4. November 2020 erschienen.

Der Entwurf des Rahmenabkommens baue auf den bestehenden Bilateralen Verträgen zwischen der Schweiz und der EU auf, so Tobler. In diese wiederum seien Regeln des EU-Binnenmarktes eingeflossen, in dem der Gerichtshof der Europäischen Union für die Auslegung des EU-Rechts zuständig sei. Somit nehme die Schweiz teilweise am europäischen Rechtssystem teil, profitiere aber durch die Teilnahme am Binnenmarkt. Tobler erklärt, dass mit einer Abkehr von diesem Weg auch eine Ablehnung anderer Abkommen, zum Beispiel des Freizügigkeitsabkommens, einher gehe.

Christa Tobler ist Professorin für Europarecht an den Europainstituten der Universität Basel und der Universität Leiden. In ihrer Forschung beschäftigt sie sich mit dem rechtlichen Verhältnis zwischen der Schweiz und der Europäischen Union sowie mit Fragen der Rechtsgleichheit und der Diskriminierung.


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