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Am 16. April 2026 war Christa Tobler an der Universität Luzern zur Konferenz «Zur Bedeutung des EuGH in der Verfassungspraxis» eingeladen. Sie gab einen Kurzinput zum Thema «Wie gehen nationale Gerichte damit um, wenn sie EuGH-Rechtsprechung für nicht überzeugend erachten?» und nahm anschliessend an einem Panelgespräch teil.
Die Veranstaltung beleuchtete vergleichend, wie oberste Gerichte in Deutschland, Österreich und der Schweiz mit der Rechtsprechung des EuGH umgehen. Vor dem Hintergrund eines möglichen neuen Vertragspakets «Bilaterale III» nimmt die Frage nach der Rolle des EuGH im europäischen Verfassungsgefüge für die Schweiz eine neue Tragweite an. Christa Tobler und Jacques Beglinger haben dies umfassend mit dem Brevier zum Paket Schweiz-EU (Bilaterale III) analysiert und eingeordnet. Die Publikation ist frei abrufbar.
Christa Tobler ist Professorin für Europarecht an den Europainstituten der Universität Basel und der Universität Leiden. In ihrer Forschung beschäftigt sie sich mit dem rechtlichen Verhältnis zwischen der Schweiz und der Europäischen Union sowie mit Fragen der Rechtsgleichheit und der Diskriminierung.