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Mark-Anthony Schwestermann kritisiert in der NZZ Triagerichtlinien für die Corona-Behandlung

Mark-Anthony Schwestermann

Mark-Anthony Schwestermann sieht in den Triagerichtlinien über die Zuteilung von Plätzen auf Intensivpflegestationen (IPS) eine Diskriminierung alter Menschen. In einem Beitrag in der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) fordert er die Betrachtung des Einzelfalls. Der Artikel ist am 30. Oktober 2020 erschienen.

Die Richtlinien sind von der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften und der Gesellschaft für Intensivmedizin für den Fall einer Überlastung durch Covid-19-Patienten erarbeitet worden. Sie sehen vor, dass Menschen, die über 85 Jahre alt sind, unter bestimmten Voraussetzungen nicht in die IPS eingewiesen werden. Die pauschale Annahme, dass diese Patienten geringe Überlebenschancen hätten, sei diskriminierend, so Schwestermann. Vielmehr müsse die Entscheidung auf dem jeweiligen Einzelfall beruhen. Zudem argumentiert Schwestermann, dass die Regelung willkürlich sei: Grosse Risikofaktoren wie z.B. Diabetes spielten anders als das Alter für die Selektion keine Rolle. Bereits im April haben Mark-Anthony Schwestermann und Christa Tobler in einem Beitrag in der juristischen Zeitschrift «Jusletter» auf diese Problematik hingewiesen.

Mark-Anthony Schwestermann ist Advokat und wissenschaftlicher Mitarbeiter im vom SNF-geförderten Projekt «Altersdiskriminierung im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht». Zu seinen Forschungsinteressen zählen das Arbeits- und das Sozialversicherungsrecht.

 

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