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Christa Tobler sprach über «Rechtsprechung des EuGH zu Geschlechtervielfalt und Diskriminierung»

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Foto: ERA Logo (Webseite) / Christa Tobler (EIB)

Christa Tobler hielt am 16. April 2024 eine Präsentation über die Rechtsprechung des EuGH in Bezug auf Geschlechtervielfalt und Diskriminierung. Der Vortrag fand im Rahmen einer Online-Konferenz mit dem Titel «Rechtliche Aspekte der Geschlechtsidentität in Europa» statt. Die Europäische Rechtsakademie (ERA) organisierte die Veranstaltung.

Die Online-Konferenz mit dem Titel «Rechtliche Aspekte der Geschlechtsidentität in Europa» umfasste Informationen über die Erfahrungen geschlechtsspezifischer Menschen, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), die nationalen Vorschriften einer Reihe von Rechtsordnungen und insbesondere die Geschlechtsidentität von Kindern. Christa Tobler erläuterte, wie der EuGH die Kategorie "Geschlecht" im sekundären Antidiskriminierungsrecht der EU erweitert hat, indem er bestimmte Fälle von Transgender-Personen einbezog (Rechtsprechung ab der Rechtssache C-13/94 P gegen S), und erörterte auch zwei anhängige Rechtssachen, eine über den zivilrechtlichen Status einer Transgender-Person in Rumänien im Rahmen einer Reihe primärrechtlicher Bestimmungen, einschliesslich u. a. der Unionsbürgerschaft (Rechtssache C-4/23 Mirin) und eine über nicht-binäre Personen im Rahmen des EU-Datenschutzrechts (Rechtssache C-394/23 Mousse).

Christa Tobler ist Professorin für Europarecht an den Europainstituten der Universität Basel und der Universität Leiden. In ihrer Forschung beschäftigt sie sich mit dem rechtlichen Verhältnis zwischen der Schweiz und der Europäischen Union sowie mit Fragen der Rechtsgleichheit und der Diskriminierung.