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Christa Tobler sprach im Rahmen eines Weiterbildungskurses zum Antidiskriminierungsrecht der Europäischen Union, organisiert von der Europäischen Rechtsakademie. Am 20. und 21. April 2026 trafen sich Mitglieder von Gerichten aus EU-Mitglied- und Kandidatenländern in Utrecht.
Christa Tobler sprach über die Kernbegriffe des Antidiskriminierungsrechts der EU. Im Kern standen vier Diskriminierungsformen, welche das moderne EU-Anti-Diskriminierungsrecht nennt: die direkte und indirekte Diskriminierung, die Belästigung sowie die Anstiftung zur Diskriminierung. Grundlage bilden die Definitionen im EU-Recht sowie die einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshof der Europäischen Union.
Christa Tobler ist Professorin für Europarecht an den Europainstituten der Universität Basel und der Universität Leiden. In ihrer Forschung beschäftigt sie sich mit dem rechtlichen Verhältnis zwischen der Schweiz und der Europäischen Union sowie mit Fragen der Rechtsgleichheit und der Diskriminierung.