Europäisches Recht

Der Begriff „Europarecht” erfasst verschiedene Arten von europäischem Regionalrecht. Das Europainstitut legt hier den Fokus insbesondere auf das Recht der Europäischen Union (EU). Dabei geht es nicht nur um das interne Recht der EU, sondern auch um das EU-Recht zu den auswärtigen Beziehungen, das für die Schweiz von besonderem Interesse ist. Die rechtlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU gründen auf über 100 Abkommen, sie sich seit den 1950er Jahren zu einem komplexen Geflecht von Verträgen entwickelt haben. Aus schweizerischer Sicht hat das sog. bilaterale oder sektorale Recht durch einige politische Entwicklungen der letzten Jahre an Relevanz gewonnen. Heute ist dieses System v.a. in zweierlei Hinsicht einem gewissen politischen Druck ausgesetzt, nämlich einerseits mit Bezug auf die Zuwanderung, auf die sich verschiedene Volksinitiativen beziehen, und andererseits mit Bezug auf die laufenden Verhandlungen über eine Erneuerung des institutionellen Rahmens einiger ausgewählter Wirtschaftsabkommen.

Bei ihrer Arbeit zu solchen Themen wenden die Forschenden am Europainstitut einen rechtsvergleichenden Ansatz an. In diesem Rahmen analysieren sie vergleichend insbesondere das Recht des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und des sog. Ankara-Abkommens zwischen der EU und der Türkei, weiter aber auch die rechtlichen und politischen Aspekte des Austritts des Vereinigten Königreichs von Grossbritannien und Nordirland aus der EU. Hier stellen sich z.T. ähnliche Fragen wie im schweizerischen Kontext.


Leitung des Forschungsfeldes

Prof. Dr. Christa Tobler
Professorin für Europarecht
Europainstitut der Universität Basel
Riehenstrasse 154
CH-4058 Basel
Büro 00.002

Tel: +41 (0)61 207 48 52

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