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Das Europainstitut gratuliert Mark-Anthony Schwestermann zur erfolgreichen Dissertation!

Fotos von Mark-Anthony Schwestermann

Mark-Anthony Schwestermann / Foto: EIB

In seinem Promotionsprojekt untersuchte Mark-Anthony Schwestermann, welche rechtlichen Massnahmen die Schweiz auf den Gebieten des privaten Arbeitsrechts und des Sozialversicherungsrechts ergreifen sollte, um Altersdiskriminierung im Erwerbsleben zu bekämpfen. Dazu verglich er unter anderem das Schweizer Recht mit jenem der EU. Am 28. September verteidigte er seine Doktorarbeit erfolgreich. Wir gratulieren ganz herzlich zur abgeschlossenen Dissertation!

Nachdem sich Mark-Anthony Schwestermann in seiner Arbeit zunächst mit dem Phänomen «Ageism» und seinen Ursachen auseinandersetzte, entwickelte er ein Antidiskriminierungsmodell, das Diskriminierungsverbote sowie Massnahmen der Prävention und Inklusion vorsieht. Ausgehend von diesem Modell analysierte er das Schweizer Antidiskriminierungsrecht und verglich Teile davon mit relevantem EU-Recht. Basierend darauf formulierte er verschiedene rechtliche Massnahmen.

Das Dissertationsprojekt wurde von 2019 bis 2023 vom Schweizerischen Nationalfonds (SNF) gefördert, unter der Leitung von Christa Tobler und mit Unterstützung von Prof. Kurt Pärli.

Mark-Anthony Schwestermann ist seit 2019 wissenschaftlicher Mitarbeiter im Rahmen des SNF-Projekts «Altersdiskriminierung im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht» am Europainstitut der Universität Basel. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften von 2002 bis 2007 an der Universität Basel erhielt er 2009 die Zulassung als Anwalt. Sein Arbeitsschwerpunkt ist Arbeitsrecht.