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Christa Tobler hat gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen der Lehre einen Artikel in der juristischen Fachzeitschrift Jusletter vom 18. Mai 2026 verfasst. Im Beitrag «Verletzen die Bilateralen III den Zuwanderungsartikel der Bundesverfassung?» vertreten sie die Ansicht, dass die Bilaterale III der «Masseneinwanderungsinitiative» der Schweizer Bundesverfassung nicht widerspricht.
Durch die sog. «Masseneinwanderungsinitiative» wurde Art. 121a BV über die Steuerung der Zuwanderung in die Schweizer Bundesverfassung eingeführt. Er sieht in seinem Absatz 4 vor, dass keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden dürfen, die gegen diesen Artikel verstossen. In der Diskussion über die Bilateralen III wird neuerdings vereinzelt vorgebracht, das Änderungsprotokoll zum Freizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union sei nicht mit dieser Bestimmung vereinbar. Die grosse Mehrheit der Lehre ist anderer Auffassung. Der vorliegende Beitrag zeigt, warum die kritischen Stimmen nicht zu überzeugen vermögen sowie auch der langjährigen Vertragspraxis widersprechen.
Christa Tobler ist Professorin für Europarecht an den Europainstituten der Universität Basel und der Universität Leiden. In ihrer Forschung beschäftigt sie sich mit dem rechtlichen Verhältnis zwischen der Schweiz und der Europäischen Union sowie mit Fragen der Rechtsgleichheit und der Diskriminierung.