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Christa Tobler in der Luzerner Zeitung über Schweizer Datenschutz und die Anerkennung der Äquivalenz durch die EU

Christa Tobler

Bis zum 25. Mai 2020 muss die EU entscheiden, ob sie die Schweiz weiterhin als Drittstaat anerkennt, der ausreichend Datenschutz gewährleistet. Eine längst überfällige Gesetzesrevision zeichnet sich ab – allerdings nicht bis zum Stichtag. In der Luzerner Zeitung erklärt Christa Tobler, warum die EU den Schweizer Datenschutz zwar weiterhin als Äquivalent erachten könnte, es aber aus politischen Gründen möglich ist, dass sie die Angemessenheit nicht anerkennt.

Falls die EU-Kommission die Angemessenheit des Schweizer Datenschutzes nicht anerkennt, erklärt Tobler, könnte es eine politisch motivierte Entscheidung sein, die auf die Fortschritte beim Abschluss des Rahmenabkommens zwischen der Schweiz und der EU zurückgeht. Auf die Thematik weisen Christa Tobler und Jacques Beglinger bereits in ihrem kürzlich aktualisierten Brevier zum Institutionellen Rahmenabkommen hin.

Christa Tobler ist Professorin für Europarecht an den Europainstituten der Universität Basel und der Universität Leiden. In ihrer Forschung beschäftigt sie sich mit dem rechtlichen Verhältnis zwischen der Schweiz und der Europäischen Union sowie mit Fragen der Rechtsgleichheit und der Diskriminierung.

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