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Christa Toblers Kommentar bei «EU Law Live» über Intersektionalität im Fall «KlimaSeniorinnen»
Christa Tobler veröffentlichte einen Kommentar über die Bedeutung von Intersektionalität im Fall «Verein KlimaSeniorinnen Schweiz und andere gegen die Schweiz» vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Der EGMR gab den Klägerinnen in einem Urteil recht, mit der Begründung, dass ältere Frauen besonders vom Klimawandel betroffen sind. Der Artikel wurde auf der Online-Plattform «EU Law Live» am 17. Mai 2024 veröffentlicht.
In einem Kommentar für das EU Law Live Symposium diskutiert Christa Tobler die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 9. April 2024 im Fall «Verein KlimaSeniorinnen Schweiz und andere gegen die Schweiz», bei dem die Schweiz für unzureichende Maßnahmen gegen den Klimawandel verurteilt wurde. Der Fall, der von einer Gruppe älterer Frauen eingereicht wurde, beleuchtet die intersektionalen Aspekte von Alter und Geschlecht im Kontext des Klimawandels. Tobler erklärt, dass der EGMR die Klage der «KlimaSeniorinnen» trotz ihrer Ablehnung durch Schweizer Gerichte als zulässig ansah. Das Urteil setze ein Zeichen für die Anerkennung der besonderen Anfälligkeit älterer Frauen für die Auswirkungen des Klimawandels. Dies hebt die Bedeutung der Intersektionalität und die Notwendigkeit eines umfassenden Schutzes besonders betroffener Gruppen hervor, wobei der Fall als exemplarisch für die breitere europäische Klimaschutzdebatte gilt.
Christa Tobler ist Professorin für Europarecht an den Europainstituten der Universität Basel und der Universität Leiden. In ihrer Forschung beschäftigt sie sich mit dem rechtlichen Verhältnis zwischen der Schweiz und der Europäischen Union sowie mit Fragen der Rechtsgleichheit und der Diskriminierung.