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Wie viel Inländervorrang erträgt die Personenfreizügigkeit? Debatte im Europainstitut
Wege zur Vereinbarkeit der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative und der Personenfreizügigkeit wurden beim Europakolloquium am Europainstitut gesucht. Es diskutierten Prof. Dr. Michael Ambühl (ETHZ) und Prof. Dr. Christa Tobler unter Leitung von Prof. Dr. Madeleine Herren-Oesch. Die Veranstaltung fand am 27. September um 18:15 Uhr im Hörsaal des Europainstituts statt.
Noch immer werden Lösungen zur Vereinbarkeit von Masseneinwanderungsinitiative und Personenfreizügigkeit gesucht und diskutiert. Unlängst hat die die Staatspolitische Kommission des Nationalrates einen neuen Vorschlag, den „Inländervorrang light“, beschlossen. Kann der Inländervorrang mit der Masseneinwanderungsinitiative in Einklang gebracht werden, und wenn ja, wie? Ist eine Begrenzung des Inländervorrangs auf Branchen, Regionen oder durch Fristen möglich? Zwei bestens ausgewiesene Experten legten ihre Standpunkte dar und loteten im Gespräch die allfälligen Unvereinbarkeiten oder Annäherungsmöglichkeiten aus.
Es diskutierten:
Prof. Dr. Michael Ambühl, Professor für Verhandlungsführung und Konfliktmanagement an der ETH Zürich. Er hat angewandte Mathematik und Management an der ETHZ studiert und als Dr. sc. techn. promoviert. Prof. Dr. Ambühl war Teil des schweizerischen Verhandlungsteams zu den „Bilateralen I“ und Leiter der Delegation bei den Verhandlungen zu den „Bilateralen II“ (Schengen eingeschlossen). Er war Vermittler bei den Gesprächen zwischen dem Iran und der P5+1-Gruppe in Genf und bei den Verhandlungen zum Armenien-Türkei-Protokollen, die 2009 in Zürich unterzeichnet wurden. Zudem hat er den UBS-Deal zwischen der Schweiz und den USA und mehrere Steuer-Abkommen ausgehandelt.
Prof. Dr. Christa Tobler lehrt Europarecht am Europainstitut Basel und der Universität Leiden (Niederlande). Sie publiziert zu verschiedenen europarechtlichen Themen, interessiert sich aber hauptsächlich für Fragen der Rechtsgleichheit im Wirtschaft- und Sozialrecht. Des Weiteren erforscht sie die Integrationstechniken der EU, unter anderem in ihren Beziehungen zu Drittländern und damit auch dem bilateralen Recht.
Die Moderation übernimmt Prof. Madeleine Herren-Oesch. Sie ist Direktorin des Europainstituts und Professorin für Geschichte. Zu ihren Forschungsinteressen gehören die Europäische Geschichte und Globalgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts, die Geschichte internationaler Organisationen, die Entwicklung transnationaler Netzwerke und grenzüberschreitender zivilgesellschaftlicher Aktivitäten, Enzyklopädien, Wissenstransfer und Informationskulturen, sowie Methoden und Theorien der Geschichtswissenschaft im digitalen Zeitalter.
Das Europakolloquium „Wie viel Inländervorrang erträgt die Personenfreizügigkeit?“ fand am 27. September um 18:15 Uhr im Hörsaal des Europainstituts statt. Im Anschluss an das Kolloquium lud das Europainstitut zu einem Apéro ein.
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